Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls erforderlich, mit der Beantragung der Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten inklusive bereits beauftragter Gutachten betragen 1.543.977 € brutto.

 

Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) dieser Vorzugsvariante (Variante 1) zu stellen.

 

 

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799 (Radschnellweg Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) im Haushaltsjahr 2019.

 

 

Alternative:

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und, falls erforderlich, mit der Beantragung der Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der Varianten gemäß: Anlage XX Variante XX …

 

Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für die alternative Variante zu stellen.