Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
(Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) und, falls erforderlich, mit der Beantragung der
Planfeststellung für den Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von
der Universitätsstraße bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der
beschriebenen Vorzugsvariante. Die Gesamtplanungskosten inklusive bereits
beauftragter Gutachten betragen 1.543.977 € brutto.
Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) dieser
Vorzugsvariante (Variante 1) zu stellen.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4799 (Radschnellweg
Köln-Frechen), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) im Haushaltsjahr
2019.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der
Bewilligung von Fördermitteln des Landes gemäß den Förderrichtlinien
Nahmobilität – mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und,
falls erforderlich, mit der Beantragung der Planfeststellung für den
Radschnellweg Köln-Frechen auf der Bachemer Straße von der Universitätsstraße
bis zum Bahnhof Frechen auf der Grundlage der Varianten gemäß: Anlage XX
Variante XX …
Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beim Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für die alternative Variante zu stellen.