Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes Parkstadt Süd fortzuführen (siehe Anlage 3). Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage 5) zu berücksichtigen.

2.       beschließt die Erweiterung des Änderungsbereiches gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 10.11.2016 um den Bereich des "Sportparks Süd".

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.