Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem der Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse
vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12.05.2015 (Vorlage
0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage
1450/2016 Erweiterung) und 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei
Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen
bis 31.12.2019), vorbehaltlich der Finanzierung aus dem Haushaltsplan 2020/2021
1. die
Verlängerung der Finanzierung von vier bei Trägern bis zum 31.12.2019
befristeten Stellen für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021.
2. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 292.000 € im Haushaltsjahr 2021 sind im Planentwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, entsprechende Aufwendungen veranschlagt.
Zur Finanzierung des Gesamtvolumens des Projekts in Höhe von 511.000 € p. a., das insgesamt sieben Stellen umfasst, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung Mittel in ausreichender Höhe in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 im Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt