Beschluss:
Der Rat beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung. Sie tritt am 01.01.2020
in Kraft.
Änderungsantrag der
CDU Fraktion, der Fraktion die Grünen und Frau Bastian (FDP) :
- § 38 Abs. 1a und 2 der Geschäftsordnung (Fristen für Anträge und
Anfragen in der Bezirksvertretung) werden unverändert beigehalten.
- § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung bleibt ebenfalls unverändert.
- §15 Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden
gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der
Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung
durch den Beratungsgegenstand berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/ dem
Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu
erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
- § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt grundsätzlich
bestehen der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren Stadtbezirk
betrifft.“ Wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch den
Beratungsgegenstand berührt wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt