Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 15
der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz
4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2020 fest.
Gleichzeitig beschließt der
Rat für das Wirtschaftsjahr 2020 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,24 % für
Beihilfen Beamtinnen und Beamte
0,11 % für
Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
0,04 % für
Beihilfen Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 26.411.619 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von
2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine
Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.