Nachtrag: 25.10.2019

Zusatz: Zugesetzt am 25.10.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 04.04.2019 (0558/2019) den Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.

2.    Der Rat beschließt, die dafür benötigten 2,625 Stellen medizinische Fachkräfte, 2,625 soziale Fachkräfte und 5,25 Servicekräfte einzurichten.

3.    Hinsichtlich der Finanzierung des Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2020/2021, die durch Beschluss vom 04.04.2019 zu Vorlage 0558/2019 freigegebenen Haushaltsmittel im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht haushaltsneutral für den Haushalt 2020/2021 ff. umzuschichten:
- in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 594.300 €
- in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 40.000 €
- in Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen in Höhe 25.800 €
- sowie in Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.550 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen