Nachtrag: 04.11.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:

 

Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss.

 

Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert:

 

Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben.

 

Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen.

 

Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.


Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben.

 

Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis.

hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung,

 

 

Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.

 

Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

 

I. Wohnungspolitische

  Kriterien

Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau wird erreicht

 

 20 Punkte

II. Quartiersbezogene Kriterien –

Mischung Wohnen

Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle, Co-housing-Konzepte, Studierendenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen

 

 30 Punkte

III. Ökologische Kriterien

Maßnahmen zur Energieeinsparung

z.B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaik, o.a.

 

10 Punkte

IV. Nutzungsmischung - Gewerbe

Es soll nicht mehr als 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öffentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.)

 

20 Punkte

V. Städtebauliche Kriterien

Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts

 

 10 Punkte

VI. Mobilitätskonzepte

Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen

 

10 Punkte

 

  Punkte gesamt

 

100 Punkte

 

Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission  gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören.

 

Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt.