Nachtrag: 04.11.2019
Sitzung: 31.10.2019 STA/0043/2019
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1501/2019
Beschluss über den
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP-Fraktion:
Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Wohnungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung erreichen muss.
Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert:
Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben.
Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen.
Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung
geben.
Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis.
hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung,
Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische Kriterien |
Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau wird erreicht |
20 Punkte |
II. Quartiersbezogene Kriterien – Mischung Wohnen |
Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle, Co-housing-Konzepte, Studierendenwohnungen, Mehrgenerationenwohnen |
30 Punkte |
III. Ökologische Kriterien |
Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaik, o.a. |
10 Punkte |
IV. Nutzungsmischung - Gewerbe |
Es soll nicht mehr als 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öffentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.) |
20 Punkte |
V. Städtebauliche Kriterien |
Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts |
10 Punkte |
VI. Mobilitätskonzepte |
Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen |
10 Punkte |
Punkte gesamt |
100 Punkte |
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören.
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt.