Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen.

 

2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt in eigener Zuständigkeit, dass Außengastronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges im Stadtbezirk Ehrenfeld zugelassen werden kann.

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt dementsprechend folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der o.a. Vorlage:

 

1.    Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“.

2.    Wie vom Wirtschaftsausschuss und der BV Innenstadt beschlossen: Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt.

3.    Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller.

4.    Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann.

5.    Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z. B. in Tempo-30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés.

6.    Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen.

7.    Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das Sitz-Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein.

 

8.    Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt eine individuelle Gestaltung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sofern sie den Verkehr aller Arten im Umfeld nicht beeinträchtigt. Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen des Kriterienkatalogs -erlaubt

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderung zugestimmt.

 

Änderungsantrag Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion):

 

·         „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt eine individuelle Gestaltung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sofern sie den Verkehr aller Arten im Umfeld nicht beeinträchtigt. Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen des Kriterienkatalogs –erlaubt.“

 

Einstimmig zugestimmt.