Sitzung: 09.12.2019 BV4/0048/2019
Zusatz: (übernommen aus der Sitzung am 04.11.2019)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1248/2019
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen.
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt in eigener Zuständigkeit, dass Außengastronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges im Stadtbezirk Ehrenfeld zugelassen werden kann.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt dementsprechend folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der o.a. Vorlage:
1.
Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende
Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen
hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“.
2.
Wie vom Wirtschaftsausschuss und der BV Innenstadt
beschlossen: Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für
drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres
erteilt.
3.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den
Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplätzen,
Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor
Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die
hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller.
4.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn die
örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die
Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine
bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie ersatzweise auf vor dem
Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann.
5.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine
physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt,
wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zulässige
Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z. B. in
Tempo-30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann
z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele
Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés.
6.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wird die
Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass
ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen
soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei
Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen.
7.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das
Sitz-Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen
auch Bänke möglich sein.
8.
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt eine individuelle Gestaltung zur Steigerung
der Aufenthaltsqualität sofern sie den Verkehr aller Arten im Umfeld nicht
beeinträchtigt. Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen
des Kriterienkatalogs -erlaubt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderung zugestimmt.
Änderungsantrag Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion):
·
„Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt eine individuelle Gestaltung zur Steigerung
der Aufenthaltsqualität sofern sie den Verkehr aller Arten im Umfeld nicht
beeinträchtigt. Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen
des Kriterienkatalogs –erlaubt.“
Einstimmig
zugestimmt.