Nachtrag: 05.11.2019
Sitzung: 05.11.2019 BV7/0054/2019
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1519/2019
Beschluss:
- § 38 Abs. 1a und 2 der Geschäftsordnung (Fristen für Anträge und Anfragen in der Bezirksvertretung) werden unverändert beigehalten.
- § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung bleibt ebenfalls unverändert.
- §15 Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung durch den Beratungsgegenstand berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/ dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
- § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt grundsätzlich bestehen der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren Stadtbezirk betrifft.“ Wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.