Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die
Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.
Herr Ilg bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:
1.) Ist entlang der Bonner
Straße zwischen Sechtemer Straße und Marktstraße (1.Bauabschnitt), die Bildung
einer Rettungsgasse sichergestellt?
- Wenn nein, wie wird die Duldung der baulichen Situation begründet?
2.) Wäre infolge eines Neubaus (1149/2019) an der Sechtemer Straße, ein nachträglicher Ausbau der Fahrbahn an obiger Engstelle (Bonner Str.), überhaupt noch möglich?
3.) Zwischen Verteilerkreis und Raderthalgürtel, wird trotz Zweispurigkeit die Bildung einer Rettungsgasse zum Problem, weil dort einerseits (rechts) Parkplätze und Bäume vorgesehen sind, und links ein nicht befahrbares Rasengleise errichtet wird. Wie wird die Duldung dieser gefährlichen baulichen Engstelle begründet?