Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.    Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 16.08.2019 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2018 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2017 bis 31.8.2018 festgestellt.

 

2.    Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2017 bis zum 31.8.2018 in Höhe von EUR 891.619,60, der sich aus dem Jahresüberschuss 2017/2018 in Höhe von EUR 76.520,26 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 811.099,34 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt