Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest und beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt