Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der
Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
den Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest und beschließt, den Bilanzverlust
auf neue Rechnung vorzutragen.
- Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt