Beschluss:
Die
Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege-
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“
und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für
Umwelt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu
beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter
Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und
Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu
berücksichtigen.
Zu den
Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzugefügt und
geändert:
Auf dem
Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige
Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das
traditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.
Es
dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten
drei Tage ergeben.
Seite 7
– letzter Spiegelpunkt:
Wird
geändert in:
In Abstimmung mit sämtlichen
betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die
Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf
die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für
empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der
Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen
überschwemmungsfreien Standort geboten.
Eine
Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz
errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die
Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad
Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als
Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der
Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des
bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein
neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f
(11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der
Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen.
Vorletzter
Spiegelpunkt:
Der offene Feldflurbereich soll
aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu
diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden
störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder
befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier
tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden,
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand,
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
Wird
geändert in
Der offene Feldflurbereich soll
aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu
diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden
störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder
befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier
tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert werden,
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand,
Belassen
von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.
Wird geändert in
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage
eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit Änderungen empfohlen