Beschluss:
Die
Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege-
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“
und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Umwelt
und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten
sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung
des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
Zu den
Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzugefügt und
geändert:
Bei der
Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der
Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse
auszusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb
zum Erliegen gekommen ist und eine versprochene Abwasserregelung
(Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich
zu überführen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der
Gastronomie gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der
FFH Fläche Rheinufer von dem Grundstück aus zu unterbinden.
Auf dem
Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige
Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das
traditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.
Es
dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten
drei Tage ergeben.
Seite 7
– letzter Spiegelpunkt:
Wird
geändert in:
In Abstimmung mit sämtlichen
betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die
Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf
die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für
empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der
Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen
überschwemmungsfreien Standort geboten.
Eine
Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz
errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die
Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad
Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als
Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der
Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Aufforstung
des Platzes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so
lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der
Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler
Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem
Zeitpunkt zu entfernen.
Vorletzter
Spiegelpunkt:
Der offene Feldflurbereich soll
aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu
diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden
störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder
befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier
tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise
extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von
Stoppelbrachen über die Wintermonate.
Wird
geändert in
Der offene Feldflurbereich soll
aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem
Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden
störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder
befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier
tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert werden,
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand,
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.
Wird geändert in
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage
eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit Änderungen beschlossen