Unter Hinweis auf die sehr umfangreiche Vorlage schlägt Herr Göbel vor, künftig die für den Sportausschuss relevanten Seiten in derartigen Vorlagen (hier in Anlage 2 auf den Seiten 12 und 13) zur effektiveren Sitzungsvorbereitung zu kennzeichnen. Ansonsten ist es für ein ehrenamtliches Ausschussmitglied nicht zu schaffen, diese Vorlagen in Gänze fundiert zu lesen. Der Vorschlag wird an den Sitzungsdienst des Büros der Oberbürgermeisterin zur dortigen Prüfung weitergegeben.

Entsprechend einer Bitte von RM Philippi wird die ausführliche und sehr beeindruckende Präsentation zur Vorlage, die den schul- und jugendpolitischen Sprechern vorgetragen wurde, der Niederschrift beigefügt.

Herr Pfeifer äußert sich kritisch darüber, dass der Sport in solchen Vorlagen meistens zu kurz oder gar nicht vorkommt, wo er eigentlich hätte Berücksichtigung finden müssen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln

(1)       beschließt das Leitbild und die Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken! – 184 Tausend junge Chancen fördern!“. Sie dienen der Verständigung innerhalb der Verwaltung über die notwendigen Schritte zur Prävention und Bekämpfung von Benachteiligungslagen junger Menschen und ihrer Familien in Köln und bilden die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen auf der Praxisebene.

(2)       nimmt die Ergebnisse des im Rahmen des „Monitoring Stadtentwicklung“ etablierten Präventionsmonitorings (Kapitel 4.1.) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Indikatoren gestützte Analyseinstrument zur Beobachtung von Präventions- und Interventionsbedarfen als Frühwarnsystem auf sozialräumlicher Ebene weiter zu entwickeln.

(3)       beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung der Präventionskette gegen Kinder, Jugend-, Familienarmut in Köln, beschließt die vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Strukturebene (Kapitel 6.2.) und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

(4)       beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Maßnahme „modellhafte Umsetzung einer gesunden Familiengrundschule“ (Kapitel 6.3.) konzeptionell zu entwickeln. Die Maßnahme soll entsprechend der strategischen Ziele der Gesamtstrategie umgesetzt werden. Das Konzept wird nach Erstellung und bei gesicherter Finanzierung dem Rat vorgelegt und zur Umsetzung vorgeschlagen.

(5)       beauftragt die Verwaltung, den politischen Gremien jährlich über den weiteren Umsetzungsstand zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt