Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für die Flurstücke Nrn. 15, 53, 55, Flur 39, Gemarkung Köln, Im Zollhafen - Halle 11, Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Rheinauhafen - Halle 11 - in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, großflächigen Einzelhandel (Möbelgeschäft) im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.