Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.12.2019 BV5/0041/2019 |
Beschluss: | mit Änderungen empfohlen |
Vorlage: | 2476/2019 |
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des
Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1
beiliegenden Fassung mit der Maßgabe, dass
1. §
38 Abs. 1a (Zehn-Tages-Frist für Anträge) und § 38 Abs. 9 (Regelung der Sechs-Wochen-Frist
bei Anhörungen) unverändert bleiben und
2. §
39 Abs. 6 (Einwohnerfragestunde) wie folgt geändert wird:
Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch die Verwaltung in der Regel zur
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.