Beschluss:
Der Rat nimmt die als
Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des
Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung)
in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.