Beschluss:

Der Rat beschließt die 3. Änderung der Abfallsatzung in der der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfall- und Abfallgebührensatzungen ohne erneuten Ratsbeschluss durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.