Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich
des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der
Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer
Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der
Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2,
31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213,
269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines
Wohngebiet mit Planungsrecht für ca. 150
Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern festzusetzen;
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB
nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Alternative: keine
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zurückgestellt