Beschluss:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
4. Die
Vorlage geht zur Anhörung in alle von Flächenvorschlägen betroffenen
Bezirksvertretungen.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, zu jeder der Flächen, die sie nicht weiterverfolgt
hat („entfallene Optionsflächen“, S. 104 f. der Anlage 1, Modul III, Teil 2),
kurze Hinweise zu geben, warum diese nicht weiterverfolgt worden sind.
6. Da
ihr Vorschlag den für Köln berechneten Bedarf an neuen Siedlungsbereichen bei
weitem nicht deckt, wird die Verwaltung aufgefordert, über ihren Vorschlag den
Ratsgremien und Bezirksvertretungen hinaus weitere Flächen zu benennen, die der
Bezirksregierung zur Regionalplanüberarbeitung schnellstmöglich vorgelegt
werden.
7. Die
Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse werden gebeten, die bereits
vorliegenden und auch weitere Flächenvorschläge und Handlungsoptionen der
Verwaltung zu prüfen. Eine Streichung von Flächen des Verwaltungsvorschlags
soll nur dann vorgenommen werden, wenn gleichzeitig gleichwertige
Alternativflächen im gleichen Bezirk genannt werden.
8. Die
Bezirksvertretungen werden ermutigt, aus ihrer örtlichen Sachkunde heraus
weitere Flächen vorzuschlagen, die der Bezirksregierung Köln für die
Regionalplanüberarbeitung vorgelegt werden sollen. Als Anregung sei auf die
„entfallenen Optionsflächen“ (S. 104 f. der Anlage 1, Modul III, Teil 2 des
Verwaltungsvorschlags) verwiesen.