Beschlussvorschlag

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“

Alternative

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.