Beschlussvorschlag
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er
die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist
bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu
berücksichtigen.
Um in
beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im
öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und
unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden.
Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Alternative
Die Bezirksvertretung Mülheim
empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als
das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine
barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung
ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu
sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten
Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der
Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.