Beschlussvorschlag
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er
die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist bei
Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu
berücksichtigen.
Um in beengten
Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen
Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter
Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine
starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Alternative
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die
Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine
barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung
ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu
sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten
Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der
Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zurückgestellt bis nach Fachgespräch