Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die in der Begründung zu dieser Vorlage dargestellten 3 Maßnahmen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) aus der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt (KInvFG) herauszulösen.

2.    Zur Finanzierung der Maßnahmen beschließt der Rat die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 13,5 Mio. € zu Kommunalkreditkonditionen über eine Laufzeit von 7 Jahren (31.12.2026) an die Kliniken Köln und beauftragt die Verwaltung, einen Darlehensvertrag mit dem Unternehmen abzuschließen. Grundlage der Darlehensgewährung bildet die vom Rat der Stadt Köln am 15.12.2015 (Session-Nr. 3677/2015) beschlossene Betrauungsregelung der Kliniken Köln mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Leistungen).

3.    Der Rat ermächtigt die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.