Nachtrag: 09.12.2019
Sitzung: 09.12.2019 BV4/0048/2019
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1714/2019
Beschluss
1.
Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht
erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende
Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“.
2.
Wie vom Wirtschaftsausschuss und der BV Innenstadt beschlossen: Die
Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils
für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt.
3.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den Fall, dass die
Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen
oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine
Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür
evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller.
4.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn die örtlichen Gegebenheiten
es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag
der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg
vorhandene Außengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche
Parkplätze verlegt werden kann.
5.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine physische Abgrenzung der
Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in
einem Bereich liegt, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50
km/h beträgt, z. B. in Tempo-30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll
erscheint. Dies kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder
wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés.
6.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wird die Außengastronomie auf
Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell
aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die
Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei
Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen.
7.
Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das Sitz-Mobiliar soll nicht nur
auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung der CDU-Fraktion.