Beschluss:
1. Die BV Porz beschließt die Richtlinie zur Umsetzung des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms im Gesamtwert von 373.239 €. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf basierend erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ (Ratsbeschluss vom 14.02.2019, Vorlage Nr. 3777/2019).
2. Die BV Porz beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der investiven Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm im Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Umveranschlagung von konsumtiven Finanzmitteln aus dem Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, in Höhe von 124.413 € in die investive Finanzrechnung des Teilfinanzplans 0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-7-AZ02.
4. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zugehörigen investiven Finanzmittel in Höhe von 124.413 €.
Beschlussalternative:
Die BV Porz erkennt die Richtlinie zur Umsetzung des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ und die Umsetzung der Maßnahme nicht an.
Wegen Verfristung in
die nächste Sitzung geschoben