Die Verwaltung wird beauftragt, in Verhandlungen mit dem Investor für das Gelände des „Poller Haus“ an der Siegburger Straße / Markplatz Poll die folgenden Regelungen zu treffen:

  1. Auf dem Gelände soll ein Vollversorger zur Nahversorgung in Poll angesiedelt werden. Die Ansiedlung eines Discounters ist auszuschließen.
  2. Das Gebäude soll sich städtebaulich in die Umgebung an der Siegburger Straße einpassen und als mehrstöckige Wohnbebauung mit Geschäftsnutzung im Erdgeschoss errichtet werden. Zum Marktplatz hin soll eine angemessene bauliche Fassung des Platzes geschaffen werden.
  3. Parkmöglichkeiten sind über eine Tiefgarage bereitzustellen. Auf der Marktplatzseite soll die Möglichkeit der Einrichtung einer Gastronomie geprüft werden.

Wenn die Festlegung eines Vollversorgers über eine Verhandlungslösung nicht zu erreichen ist, wird die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen