Die Verwaltung wird beauftragt, in
Verhandlungen mit dem Investor für das Gelände des „Poller Haus“ an der
Siegburger Straße / Markplatz Poll die folgenden Regelungen zu treffen:
- Auf
dem Gelände soll ein Vollversorger zur Nahversorgung in Poll angesiedelt
werden. Die Ansiedlung eines Discounters ist auszuschließen.
- Das
Gebäude soll sich städtebaulich in die Umgebung an der Siegburger Straße
einpassen und als mehrstöckige Wohnbebauung mit Geschäftsnutzung im
Erdgeschoss errichtet werden. Zum Marktplatz hin soll eine angemessene
bauliche Fassung des Platzes geschaffen werden.
- Parkmöglichkeiten
sind über eine Tiefgarage bereitzustellen. Auf der Marktplatzseite soll
die Möglichkeit der Einrichtung einer Gastronomie geprüft werden.
Wenn die Festlegung eines Vollversorgers über
eine Verhandlungslösung nicht zu
erreichen ist, wird die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung eines
Bebauungsplans vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen