Beschluss

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1.   Der Wortlaut des § 4 Abs. 6 bleibt unverändert. Er wird ergänzt um den Satz: „Offene Fragen werden in der Tagesordnung aufgeführt.“

2.   § 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt mit folgender Änderung bestehen: Der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren Stadtbezirk betrifft.“ wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.“ 

3.   § 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt: „Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.“ Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.

4.   § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: „Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderung zugestimmt.