Beschluss
Die Bezirksvertretung
Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss
zu fassen:
1.
Der Wortlaut des § 4 Abs. 6 bleibt unverändert. Er
wird ergänzt um den Satz: „Offene Fragen werden in der Tagesordnung
aufgeführt.“
2.
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt mit
folgender Änderung bestehen: Der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren
Stadtbezirk betrifft.“ wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch
den Beratungsgegenstand berührt wird.“
3.
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung
werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt: „Bei der Beratung einer
Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist
der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die
Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.“ Im Satz 2 wird „der
mündlichen Begründung“ gestrichen.
4.
§ 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt
geändert: „Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach
Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit
erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt,
verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme
der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als
Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten
Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters und
der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der
Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bei dringlichen
Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderung zugestimmt.