Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der
vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Durchführung der
Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim. Diese beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes
aus Kunststoffrasen, einer 400m Rundlaufbahn aus Kunststoffbelag, eines
Entwässerungssystems mit Rigole, einer Flutlichtanlage und die Sanierung der
vorhandenen Kunststoff-Kleinspielfelder.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.062.000,- € brutto (inkl.
bereits bereitgestellter Planungskosten in Höhe von 43.435,- €). Aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Höhe von 1.756.000,- €
bewilligt. Der Eigenanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt für die Stadt Köln
voraussichtlich insgesamt 306.000,- € und wird aus dem Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher
Kirchweg, KRP) finanziert.
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im
Haushaltsjahr 2020 eine überplanmäßige Bereitstellung investiver
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.756.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201
(Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP). Die Deckung erfolgt
durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Daneben
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.018.565,- € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (SpA Hardtgenbuscher Kirchweg,
KRP).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt