Geänderter Beschluss:

  1. In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funktion die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung den folgenden Ausschlusskriterien widersprechen  der Bezirksregierung als Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln:

Ausschlusskriterien:

Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen

Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt

Schutz von klimarelevanten Böden

Kaltluft-Leitbahnen

Kaltluft-Einzugsgebiete

lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A)

geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter Biotopverbundflächen,

schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter

Waldbereiche

Wildtierkorridore

Wasserschutzgebiete

unzerschnittene verkehrsarme Räum < 50 km²

Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können

Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen. 

Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet:

7-702-13

7-707-003

7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche

7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund 

Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden.

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und Herrn Eberle bei Enthaltung von Frau Wilden zugestimmt.