Sitzung: 30.01.2020 BV7/0056/2020
Zusatz: Zurückgestellt aus der Sitzung der BV Porz am 10.12.2019.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2887/2019
Geänderter Beschluss:
- In der Folge zum Beschluss des Rates zum
Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in Anlage 1
aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer
Funktion die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie
Flächen deren Meldung den folgenden Ausschlusskriterien widersprechen der Bezirksregierung als
Flächenvorschlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im
Regionalplan zu übermitteln:
Ausschlusskriterien:
Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter
und Nahrungsmittelherstellung Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer
Funktionen
Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt
Schutz von klimarelevanten Böden
Kaltluft-Leitbahnen
Kaltluft-Einzugsgebiete
lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A)
geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.)
mit Umfeld 300 bis 3000 Meter Biotopverbundflächen,
schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter
Waldbereiche
Wildtierkorridore
Wasserschutzgebiete
unzerschnittene verkehrsarme Räum < 50 km²
Flächen die ohne notwendige Arrondierung
(Lückenschließung) voraussichtlich ausschließlich mit Ein- oder
zweigeschossigen Häusern bebaut werden können
Optionsflächen, welche eine besondere ökologische
Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders
gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über
eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des
ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen.
Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen
gemeldet:
7-702-13
7-707-003
7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche
7-708-005 nur die westliche Fläche, die östliche
Fläche gehört zu einem Biotopverbund
Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7
gelten eine oder mehrere Ausschlusskriterien, so dass diese aus der Meldung
zurückgezogen werden.
- Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des knappen Zeitrahmens die in der
Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung an die
Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des
Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat zugesichert, dass
die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge eine entsprechende
Kennzeichnung im Grobkonzept des Regionalplans erhalten.
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung mögliche Änderungen des
Flächenportfolios beim abschließenden Ratsbeschluss umgehend mitzuteilen
und darauf zu achten, dass diese im weiteren Verfahren der Überarbeitung
des Regionalplans entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion und Herrn Eberle bei Enthaltung von Frau Wilden zugestimmt.