Geänderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213, 269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-, Einfamilien-und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung, Doppel-Mehrfamilienhäuser 1 ½ Geschossig mit Deichhaus und bis zu 4 Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser festzusetzen;

Es sollen regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogramme für alle Fassaden sind anzustreben;“

Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der verschiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen.

Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str über Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und zum Flughafen Köln-Bonn.

2.      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

3.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von Herrn Geraedts zugestimmt.