Sitzung: 30.01.2020 BV7/0056/2020
Zusatz: Zurückgestellt in der Sitzung der BV Porz am 10.12.2019.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3841/2019
Geänderter
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler
Kleingartenanlage, südlich der Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am
östlichen Ende einer Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der
Haydnstraße sowie östlich der Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9,
Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und
teilweise 40, 45, 212, 213, 269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel,
Allgemeines Wohngebiet
mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-,
Einfamilien-und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung,
Doppel-Mehrfamilienhäuser 1 ½ Geschossig mit Deichhaus und bis zu 4
Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser
festzusetzen;
Es sollen regenerative
Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand der Technik
(Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogramme für alle Fassaden sind
anzustreben;“
Die Grundflächenzahl (GRZ) und die
Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der verschiedenen Wohntypen flexibel
anzugleichen.
Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie
dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Geprüft werden soll in diesem
Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz S-Bahn →
Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str über
Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und zum
Flughafen Köln-Bonn.
2. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1
(Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von Herrn Geraedts zugestimmt.