Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 71359/02, 1. Änderung, Arbeitstitel

- In der Bohnenbitze – anzupassen und somit in südliche Richtung um die Flächen Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 822-825 und 1003-1008 sowie im Bereich der Straße „An der Mühle“ zu erweitern.

2.         beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.