Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim. Diese beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, einer 400m Rundlaufbahn aus Kunststoffbelag, eines Entwässerungssystems mit Rigole, einer Flutlichtanlage und die Sanierung der vorhandenen Kunststoff-Kleinspielfelder.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.062.000,- € brutto (inkl. bereits bereitgestellter Planungskosten in Höhe von 43.435,- €). Aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Höhe von 1.756.000,- € bewilligt. Der Eigenanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt für die Stadt Köln voraussichtlich insgesamt 306.000,- € und wird aus dem Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP) finanziert.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2020 eine überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.756.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP). Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).

 

Daneben beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.018.565,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (SpA Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP).


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.