Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher
Kirchweg in Köln-Ostheim. Diese
beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, einer 400m
Rundlaufbahn aus Kunststoffbelag, eines Entwässerungssystems mit Rigole, einer
Flutlichtanlage und die Sanierung der vorhandenen Kunststoff-Kleinspielfelder.
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.062.000,- € brutto (inkl. bereits
bereitgestellter Planungskosten in Höhe von 43.435,- €). Aus dem Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Höhe von 1.756.000,- € bewilligt. Der
Eigenanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt für die Stadt Köln voraussichtlich
insgesamt 306.000,- € und wird aus dem Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher
Kirchweg, KRP) finanziert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2020 eine
überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
1.756.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung
von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-8-5201 (Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, KRP). Die
Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung in gleicher Höhe im Teilfinanzplan
0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 (Gute Schule 2020).
Daneben
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.018.565,- € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5201 (SpA Hardtgenbuscher Kirchweg,
KRP).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.