Sitzung: 27.01.2020 BV9/0044/2020
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 02.01.2020 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Mülheim, sofern kein Zugriff mittels Ipad erfolgt, zugesandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4057/2019
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
beschließt
1.
über die
zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet im Blockinnenbereich zwischen Kochwiesenstraße
im Osten, Burgwiesenstraße im Süden, Ferdinand-Stücker-Straße im Westen und
Schweinheimer Straße im Norden in Köln-Holweide —Arbeitstitel:
Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2.
den
Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 nach § 4a Absatz
3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3.
den
Bebauungsplan 73480/06 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB im ergänzenden
Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen