Beschluss:
1.
Der Rat beschließt
die Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes unter dem Vorbehalt, dass die
haushaltstechnische Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe sichergestellt
ist.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des angepassten
Rettungsdienst-bedarfsplanes und der Erstellung der hierfür erforderlichen
Umsetzungsbeschlüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.