Beschluss:

1.      Der Rat beschließt die Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes unter dem Vorbehalt, dass die haushaltstechnische Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe sichergestellt ist.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des angepassten Rettungsdienst-bedarfsplanes und der Erstellung der hierfür erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.