Nachtrag: 16.01.2020
Sitzung: 23.01.2020 BV8/0044/2020
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 16.01.2020 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk, sofern kein Zugriff mittels iPad erfolgt, zugesandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4022/2019
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer
Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis zum 31.05.2019 nicht gestellt
oder im Rahmen der Absichtserklärung nicht angekündigt und dann beantragt
wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage
4160/2018) zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. und der Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.