Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis zum 31.05.2019 nicht gestellt oder im Rahmen der Absichtserklärung nicht angekündigt und dann beantragt wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion die Grünen.