Sitzung: 30.01.2020 BV1/0047/2020
Zusatz: Sammelumdruck vom 16.1.20
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 4022/2019
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der
Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im
Jahr 2020 an den aufgeführten Tagen und Zeiten mit folgender Änderung:
In der Innenstadt werden nur die Ladenöffnungstage aufgrund folgender
Anlässe genehmigt:
- Südstadt-Safari
- Familien- und Stadtteilfest Deutz
- Advent in der Südstadt
Der Rat beauftragt
die Verwaltung Anträge weiterer Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis
zum 31.05.2019 nicht gestellt oder im Rahmen der Absichtserklärung nicht
angekündigt und dann beantragt wurden, analog dem Beschluss des Rates vom
18.12.2018 (Verwaltungsvorlage 4160/2018) zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke, Deine Freunde und FDP.