Sitzung: 05.03.2020 SOZ/0044/2020
Zusatz: Übernahme aus der Sitzung vom 16.01.2020
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3907/2019
Für die Verwaltung anwesend: Frau Frau Müther, Amt für Statistik und Stadtentwicklung, Sachgebietsleitung, Stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Projekte
Frau RM Heuser fragt zur Anpassung der ursprünglich geplanten Zeitachsen und der Verschiebung um zwei Jahre, wie lange die Laufzeit der aufgeführten Maßnahmen andauern werden.
Frau Müther erläutert das, wie auch bei anderen Stadtentwicklungskonzepten bereits festgestellt, die flankierenden Maßnahmen wie Quartiersmanagement usw. erst mit baulichen Maßnahmen umgesetzt werden können und es daher zu der aufgezeigten Verschiebung gekommen ist. Werden Bewilligungen ausgesprochen so ist, auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen, ein Umsetzungszeitraum von grundsätzlich fünf Jahren vorgesehen. Projekte welcher schneller umgesetzt werden können werden natürlich in eigenem kürzerem Zeitraum umgesetzt. Große Maßnahmen können auf Grund ihres Umfangs die fünf-Jahresfrist ausreizen.
Weitere Nachfagen liegen nicht vor.
Zur Kenntnis
genommen.