Sitzung: 12.03.2020 UG/0047/2020
Zusatz: am 23.01.2020 vertagt wegen Beratungsbedarf
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0591/2016
Geänderter Beschluss
(entsprechend der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses):
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die in der
Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das
Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur
Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten
sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung
des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und
Entwicklungsmaßnahmen wird hinzugefügt und geändert:
Bei
der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der
Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse
auszusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb
zum Erliegen gekommen ist und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage
vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu
überführen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie
gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche
Rheinufer von dem Grundstück aus zu unterbinden.
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das
traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und
Versorgungen für das traditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen. Es dürfen
sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei
Tage ergeben.
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt wird geändert in:
In Abstimmung mit sämtlichen
betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die
Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf
die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für
empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der
Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen
überschwemmungsfreien Standort geboten.
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen,
wenn ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort
gesichert ist. Die Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum
Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur
Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten.
Der Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder
Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit
dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung
Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von
Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen
Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen.
Vorletzter Spiegelpunkt:
Der offene
Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen
angelegt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in
die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In
Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen
formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem
Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
wird geändert in:
Der offene
Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen
angelegt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in
die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen.
In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge
erörtert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit
doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit einer
Enthaltung (FDP) zugestimmt
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dem
Vorschlag der Verwaltung zu folgen und
keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, da diese bereits durchgeführt
wurde.
Beschluss
Es wird keine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.