Beschluss (mit dem Prüfauftrag aus der
Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 04.02.2020, s. Anlage 21):
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Jahr 2020 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung Anträge weiterer
Interessengemeinschaften der Quartiere, die bis zum 31.05.2019 nicht gestellt
oder im Rahmen der Absichtserklärung nicht angekündigt und dann beantragt
wurden, analog dem Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Verwaltungsvorlage
4160/2018) zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke. zugestimmt.