Nachtrag: 30.01.2020
Sitzung: 30.01.2020 BV7/0056/2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0191/2020
Die
Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Satz 1 der
Vorlage wie folgt zu andern/ergänzen:
„1. beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan ... aufzustellen
mit dem Ziel,
Allgemeines
Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-,
Einfamilien-und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung,
Doppel-Mehrfamilienhäuser 1 ½ Geschossig mit Deichhaus und bis zu 4
Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser festzusetzen.
Es sollen
regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand
der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogramme für alle
Fassaden sind anzustreben;“
Die
Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der
verschiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen.
Des Weiteren soll
eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Geprüft
werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt →
Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. →
Leidenhausener Str über Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an
Gut Leidenhausen und zum Flughafen Köln-Bonn.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von Herrn Geraedts zugestimmt.