Nachtrag: 30.01.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Satz 1 der Vorlage wie folgt zu andern/ergänzen:

„1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan ... aufzustellen mit dem Ziel,

Allgemeines Wohngebiet mit Planungsrecht für 190 bis ca. 250 Wohneinheiten mit Kleinst-, Einfamilien-und Doppelhäuser mit möglicher Einliegerwohnung, Doppel-Mehrfamilienhäuser 1 ½ Geschossig mit Deichhaus und bis zu 4 Wohneinheiten mit einem Eingang bis zweigeschossig und Mehrgenerationenhäuser festzusetzen.

Es sollen regenerative Energien maximal gewonnen werden durch Systeme nach neuestem Stand der Technik (Solarthermie, Photovoltaik, ...). Begrünungsprogramme für alle Fassaden sind anzustreben;“

Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) ist dem Bedarf der verschiedenen Wohntypen flexibel anzugleichen.

Des Weiteren soll eine verstärkte Buslinie dem gesteigerten Bedarf Rechnung tragen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang auch eine Anbindung von Porz Markt → Porz S-Bahn → Frankfurter Str. über z.B. die Schubertstr. → Leidenhausener Str über Hirschgraben mit Haltestelle auf dem Hirschgraben an Gut Leidenhausen und zum Flughafen Köln-Bonn.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Frau Wilden, bei Enthaltung von  Herrn Geraedts zugestimmt.