Beschluss:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die
arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmöglichkeiten des § 16i SGB II und des §
16e SGB II bei der Stadt Köln als Arbeitgeberin in Zusammenarbeit mit den
örtlichen zuständigen Stellen (Jobcenter) insbesondere auch für
langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung genutzt werden können.
2. Die Verwaltung soll mitteilen, ob ihr Hindernisse bekannt sind, die
einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nach § 16i und 16e SGB II
entgegenstehen und wenn ja: Welche Möglichkeiten sie sieht, damit diese
Menschen dennoch von den Unterstützungsmöglichkeiten profitieren können.
3. Die Möglichkeiten der § 16i und § 16e SGB II werden für die
Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen insbesondere von Menschen mit
Behinderung von der Stadt, den stadtnahen Gesellschaften und städtischen
Unternehmen noch nicht ausreichend genutzt. Die Verwaltung wird deshalb
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass mehr Beschäftigung nach § 16i und §
16e SGB II bei der Stadt, den stadtnahen Gesellschaften und städtischen Unternehmen
geschaffen werden, insbesondere für Menschen mit Behinderung.
4. Die Bildungsangebote der VHS sollten inklusiv und auch berufsbegleitend angeboten werden, damit Menschen mit Einschränkungen
(wie z.B. Seh- und Höreinschränkungen u.a.) die Möglichkeit haben, daran
teilzunehmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, auch dafür Sorge zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Ergänzung
einstimmig beschlossen.