Nachtrag: 03.02.2020
Sitzung: 06.02.2020 Rat/0059/2020
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0361/2020
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln fasst zur zusätzlichen Aufnahme von Geflüchteten aus den
griechischen Auffanglagern folgende Beschlüsse:
I.
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss vom 14.02.2019 zur
Aufnahme von Geflüchteten aus der Seenotrettung im Mittelmeer (AN/0179/2019).
II.
Die Stadt Köln
bietet 100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in
prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern an.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt
Gebrauch zu machen und die von der Stadt Köln und anderen bundesdeutschen
Städten und Kreisen angebotenen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Ein
entsprechendes Angebot soll der griechischen Regierung unterbreitet werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird gebeten, seine Bereitschaft zu erklären,
diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY (Erstverteilung der
Asylbegehrenden)-Quote aufzunehmen.
Die Stadt Köln erklärt sich bereit, diese Geflüchteten nach Abschluss des
Asylverfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die
Aufnahmequote aufzunehmen.
Die Kapazitäten zur Unterbringung sind vorhanden.
III.
Die Stadt Köln
bietet darüber hinaus zusätzlich 16 Aufnahmeplätze für unbegleitete
minderjährige Geflüchtete an und sichert die Unterbringung in Einrichtungen auf
ihrem Gebiet zu. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Verfahren zur
Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten nach Deutschland zu
installieren. Die 16 jungen Geflüchteten können Köln nach dem
Clearing-Verfahren zugewiesen werden. Die Stadt Köln bittet das Land – auch in
seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung dieses Vorhabens.
IV.
Die Verwaltung
wird beauftragt, sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene mit den Städten des
Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ eng auszutauschen und hinsichtlich kommunaler
Unterstützungsaktivitäten humanitärer Hilfsangebote abzustimmen.
Finanzierung
Die
Deckung erfolgt durch einen erwarteten Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei
der Schlüsselzuweisung nach Festsetzung des GFG 2020.
Zur
Finanzierung werden überplanmäßige Aufwandsermächtigungen in 2020 und 2021
zunächst im Teilplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Die bedarfsgerechte
produktorientierte Zuordnung zum jeweils zutreffenden Teilplan erfolgt
unmittelbar im Rahmen der Bewirtschaftung. Die Deckung i.H.v. 1,1 Mio. € in
2020 erfolgt durch einen erwarteten Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei
der Schlüsselzuweisung nach Festsetzung des GFG 2020.
Die Deckung i.H.v. 2,2 Mio € für 2021 wird vorerst aufgrund der positiven Entwicklung des GFG ebenfalls aus einem sich abzeichnenden Mehrertrag im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen bei der Schlüsselzuweisung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
AfD-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
Der Tagesordnungspunkt wird vor TOP 10.1 behandelt.
Die AfD-Fraktion hat nach Abstimmung zu Protokoll gegeben, dass sie gegen die
Vorlage gestimmt hat.