Zusatz: Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 04.12.2007 umgedruckt

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Poller Kirchweg und den rückwärtigen Bereichen der Krückelstraße, der Seidelstraße und des Hans-Keul-Weges in Köln-Poll —Arbeitstitel: "Östlich Poller Kirchweg B" in Köln-Poll— einzuleiten mit dem Ziel, entlang des Poller Kirchweges einen Gebäuderiegel mit gemischter Nutzung und im rückwärtigen Bereich eine autofreie Wohnbebauung mit zweigeschossigen Reihenhäusern zu errichten;

2.       den Planentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig angenommen