Nachtrag: 04.02.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle erforderlichen Schritte vorzunehmen, um für das Gelände in Ehrenfeld zwischen dem Maarweg im Westen, der Widdersdorfer Straße im Süden und den Gewerbebetrieben östlich der bisher der Fa. Max-Becker gehörenden Flächen einen Bebauungsplan aufzustellen, der folgende Inhalte verfolgt:

1.    Widmung des Geländes als MI-Fläche;

2.    Über die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells Köln zur Errichtung von mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen als öffentlich-gefördertem Wohnungsbau hinaus sollen zusätzlich mindestens 20 % preisgedämpfte Wohnungen und mindestens 20 % Werkswohnungen im Plangebiet entstehen. Dabei sollen auch folgende Aspekte berücksichtigt werden:

-         behinderten- und altengerechte, barrierefreie Wohnungen,

- Wohnungen für betreutes Wohnen,

-               Wohn- und Pflegeheime für bedürftige Personen, in Ergänzung mit einem Hospiz,

-    Errichtung einer Fachausbildungseinrichtung für Sozial - und Pflegeberufe mit angegliedertem Wohnheim;

3.         Schaffung einer hohen Anzahl an Arbeitsplätzen;

4.      Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Schulnutzung, Kindertagesstätten);

5.         Sicherung von Flächen für eine kulturelle Nutzung;

6.      Verwirklichung des Bürgerparks gemäß Rahmenplanung und Verwirklichung und Sicherung weiterer Grünflächen, insbesondere Erhalt des alten Baumbestands rund um den Kugelgasbehälter.

II.  Die Grundstücke des Stadtwerke-Konzerns werden in das Planverfahren ausdrücklich einbezogen und sind in einem ausgewogenen Gesamtkonzept mit den privaten Grundstücken zu berücksichtigen.

III. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, das westlich des Maarwegs gelegene Areal der ehemaligen Fa. Dirkes mit in das Bebauungsplanverfahren einzubeziehen.

IV. Im zu erstellenden Verkehrskonzept sind insbesondere eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV und den SPNV (S-Bahn-Strecke) und eine weitgehende Reduzierung des MIV vorzusehen.

V. Die Bürgerschaft ist frühzeitig in die weiteren Planungen einzubeziehen, beispielsweise über ein Werkstattverfahren.

VI. Ein Aufstellungsbeschluss ist dem Stadtentwicklungsausschuss für dessen Sitzung am 19.03.2020 vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

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Anmerkung:
Der Antrag wurde gemeinsam mit TOP 3.1.10 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT betreffend "Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld, AN/0220/2020 behandelt.
Von 19:03 Uhr – 19:19 Uhr Sitzungsunterbrechung auf Antrag von RM Weisenstein bei der Beratung von 3.1.8 und 3.1.10.