Sitzung: 12.03.2020 VKA/0053/2020
Zusatz: vertagter TOP 4.2 aus der Sitzung am 21.01.2020
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 0591/2016
Geänderter Beschluss (entsprechend der Beschlussempfehlung der BV Porz):
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün wie
folgt zu beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung
aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das
Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur
Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten
sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung
des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen
wird hinzugefügt und geändert:
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das
traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und
Versorgungen für das traditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen. Es dürfen
sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten
drei Tage ergeben.
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt wird geändert in:
In Abstimmung mit sämtlichen
betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die
Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf
die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für
empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der
Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen
überschwemmungsfreien Standort geboten.
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn
ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort
gesichert ist. Die Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum
Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur
Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten.
Der Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder
Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit
dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung
Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von
Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen
Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen.
Vorletzter Spiegelpunkt:
Der offene Feldflurbereich soll
aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu
diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden
störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder
befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier
tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden,
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand,
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
wird geändert in
Der offene Feldflurbereich soll
aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu
diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden
störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder
befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier
tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert werden,
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand,
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt