Sitzung: 12.03.2020 VKA/0053/2020
Zusatz: vertagter TOP 3.1 aus der Sitzung am 21.01.2020
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1248/2019
3. Geänderter Beschluss (in der Fassung der BV Ehrenfeld):
Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen.
Die Bezirksvertretungen beschließen in eigener Zuständigkeit, dass Außengastronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden kann mit folgenden Ergänzungen/Änderungen der Verwaltungsvorlage:
1.
Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende
Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen
hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“.
2.
Die Genehmigung für Außengastronomie auf
Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum
31.10. eines Jahres erteilt.
3.
Für den Fall, dass die Einrichtung einer
Außengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen oder in einer
Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser
Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl.
entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller.
4.
Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall
sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw.
des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene
Außengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt
werden kann.
5.
Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur
Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt,
in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt,
z. B. in Tempo-30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies
kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders
viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés.
6.
Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen
eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter
Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines
symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die
zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen.
7.
Das Sitz-Mobiliar soll nicht nur auf Stühle
beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein.
8.
Nickt
eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen des Kriterienkatalogs
– erlaubt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt