3. Geänderter Beschluss (in der Fassung der BV Ehrenfeld):

 

Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen.

 

Die Bezirksvertretungen beschließen in eigener Zuständigkeit, dass Außengastronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden kann mit folgenden Ergänzungen/Änderungen der Verwaltungsvorlage:

 

1.      Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“.

2.      Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt.

3.      Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller.

4.      Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann.

5.      Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z. B. in Tempo-30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés.

6.      Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen.

7.      Das Sitz-Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein.

8.      Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen des Kriterienkatalogs – erlaubt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt