Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat, in
Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft der
Diskussion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern
zur die Nutzung des N*Wortes [1] sowie der aktuellen
Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in Köln [2] Folgendes zu beschließen:
„Der Rat
1. bittet die
Verwaltung, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln
umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes
rassistisch ist,
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Köln vermieden
und geächtet wird, um schwarzen Menschen und People of Color (PoC) ein
friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Köln zu ermöglichen,
3.
bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der
Kölner Städtepartnerschaften den Vorschlag für eine Partnerschaft mit einer
Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzulegen.“
[1] Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 19.12.2019: https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/1%20-%2019%20Urteil%2019.12.2019.pdf
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderung beschlossen
(das Wort ‚bekämpft‘ wurde durch die Worte ‚vermieden und geächtet‘ ersetzt)
Es wird
beschlossen, dass in der Sitzung des Rates am 22. März Herr Abeke den Antrag des
Integrationsrates in Vertretung des Vorsitzenden vorstellen wird.