Der Ausschuss
für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der Film Festival Cologne GmbH nach den Maßgaben dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Film Festival Cologne GmbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.
- Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.